JASG - Lehrgänge nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz

Das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz (JASG) regelt die zusätzliche Bereitstellung von Lehrausbildungsplätzen in Form eines Auffangnetzes für jugendliche Lehrstellensuchende, die nach Beendigung ihrer Schulpflicht keine geeignete Lehrstelle gefunden haben.
Ziel des Programmes war die Ausbildung der Jugendlichen in einem im JASG angebotenen Lehrberuf und die Vermittlung in ein reguläres Lehr-/Arbeitsplatzverhältnis in der freien Wirtschaft innerhalb der individuellen 12-monatigen Lehrgangsdauer.
Mindestens 60% der TeilnehmerInnen sollten innerhalb bzw. spätestens nach Beendigung der individuellen 12-monatigen Lehrgangsdauer ein Lehr-/Arbeitsverhältnis aufnehmen.
| Die Module bzw. die Inhalte des Trainings waren auf die Befürfnisse des/der TeilnehmerIn ausgerichtet und beinhaltete folgende Bereiche:
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